Geschäftsführender Vorstand | EMail an uns |
Auszug aus der aktuellen PSV-Satzung
Martin Lotz 1. Vorsitzender |
2. Vorsitzende
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Sabrina Stuch Geschäftsführerin info@psv-koeln.de |
Florian Bub Hauptkassenwart |
Felix Malzbender Pressewart pressewart@psv-koeln.de |
Ehrenvorsitzende: Jürgen Haase Walter Prinz Peter Messner Jürgen Hotze Heinz Jung
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Ehrenvorstand: Petra Nentwich Reinhard Schüttler Rita Brandhorst |
§ 7 Geschäftsführender Vorstand
(1) Zusammensetzung
Der Geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus dem / der
- 1. Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- Hauptkassenwart (-in)
- Geschäftsführer (-in)
- Pressewart (-in).
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der 1. und der 2. Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den 2. Vorsitzenden vertreten.
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(4) Wahl
Der Geschäftsführende Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Dabei stehen in geraden Jahren zur Wahl: 1. Vorsitzende (-r), Hauptkassenwart (-in). In ungeraden Jahren die übrigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes.
§ 8 Hauptvorstand
(1) Zusammensetzung
Der Hauptvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Geschäftsführenden Vorstand
- den Abteilungsleitern / -leiterinnen oder deren Stellvertretern / Stellvertreterinnen
- dem / der Jugendwart(-in)
- den Ehrenvorsitzenden (mit beratender Stimme).
(2) Abteilungsleiter (-innen)
Die Abteilungsleiter (-innen) werden durch die Abteilungsmitglieder gewählt und durch den Hauptvorstand bestätigt.
Der Jugendwart / die Jugendwartin wird gemäß der Jugendordnung gewählt und durch den Hauptvorstand bestätigt.
(3) Sitzungen
Der Hauptvorstand tritt in der Regel einmal je Quartal zusammen.
Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Bei Stimmengleichheit in einer Wahl bzw. Abstimmung entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.