Der Datenschutzbeauftragte
Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,
in unserer digitalisierten Welt haben sich personenbezogene Daten immer mehr zu einem hochgehandelten Wirtschaftsgut entwickelt. Um diesbezüglich die Rechte der Verbraucher weitgehend zu schützen gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese soll die Grundrechte, in Hinsicht auf sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge, von Verbrauchern europaweit harmonisieren und ein Mindestschutz gewährleisten. Die DS-GVO betrifft dabei Unternehmen gleichermaßen wie Vereine. Zudem ist ab einer Mindestgröße des Unternehmens / Vereins, ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Der Datenschutzbeauftragte prüft und kontrolliert, ob die Datenerhebung, die Datenverarbeitungstätigkeiten, sowie die Datensicherung gesetzeskonform sind. Außerdem ist er bei Fragen im Hinblick des Datenschutzes im Verein, das Bindeglied zwischen Hauptvorstand und Mitgliedern.